Betreuung & Hauswirtschaft

Die Betreuung dient Ihrer Unterstützung bei alltäglichen Tätigkeiten und zur Entlastung der pflegenden Angehörigen und wird von der Pflegeversicherung unterstützt. Alle Menschen, die über eine Pflegegrad verfügen erhalten zusätzlich zu ihrer Pflegekassenleistung 125 € monatlich für Entlastungsleistungen. Diese Entlastungsleistungen werden nicht vom Pflegegeld abgezogen Darüber hinaus können auch Geldleistungen der Verhinderungspflege für Betreuungsleistungen eingesetzt werden.

 

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