Die für unsere Gäste beim Besuch der Tagespflege anfallenden Kosten setzen sich aus folgenden Kostenpunkten zusammen:
- Pflege, Fahrtkosten und APU
- Unterkunft und Verpflegung
Die Kosten für die Tagespflege können von Ihrer Pflegekasse getragen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Pflegebedarf der Grade 2 bis 5 festgestellt worden ist. Folgende Sachleistungsbeträge stehen Ihnen hierfür zusätzlich zu den Leistungen der ambulanten Pflege monatlich zur Verfügung. Werden diese Beträge nicht für die Tagespflege in Anspruch genommen, so verfällt dieses Geld!
- Pflegegrad 2: 689,00 €
- Pflegegrad 3: 1.298,00 €
- Pflegegrad 4: 1.612,00 €
- Pflegegrad 5: 1.995,00 €
Zusätzlich können Sie das Budget aus dem monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 € (gem. § 45b SGB XI) nutzen. Bei Fragen zu individuellen Kosten- und Erstattungsmöglichkeiten durch Leistungen der Pflegekasse, beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.