Am 01.01.2017 tritt das neue „Pflegestärkungsgesetz II“ in Kraft. Um Nachteile zu vermeiden sollten sich pflegebedürftige Menschen, sowie deren Angehörige, bereits jetzt mit den neuen Regelungen beschäftigen.
Wir werden Sie an dieser Stelle zukünftig über alle wichtigen Punkte zu diesen neuen Regelungen informieren.
Teil 1 – Neue Einstufungsregeln
Ab 01. Januar 2017 werden die bisherigen 3 Pflegestufen durch 5 „Pflegegrade“ ersetzt. Alle Personen die einer Pflegestufe zugeordnet sind werden zum Jahreswechsel, ohne erneute Prüfung, in einen Pflegegrad überführt.
Achtung! Personen mit einer Pflegestufe kommen automatisch von ihrer Pflegestufe in den nächst höheren Pflegegrad. Pflegebedürftige mit erheblichen Einschränkungen der Alltagskompetenz kommen allerdings automatisch in den übernächsten Pflegegrad.
Dies bedeutet, dass es für Personen mit einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz, die aber noch nicht durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt wurde, sinnvoll sein kann dies noch in diesem Jahr anerkennen zu lassen. Dadurch können sie zum Jahreswechsel automatisch in den höheren Pflegegrad überführt werden. Dies ist auch mit deutlich höheren Leistungen der Pflegekasse verbunden.
Bevor Sie hier eine Entscheidung treffen, sollten Sie sich von uns über das richtige Vorgehen beraten lassen!
Vielen Dank für Ihr Interesse
Martina Rötzel